Zahlungen aus Überstunden sind lohnsteuerlich begünstigt: Die ersten 10 Überstunden mit 50 % Zuschlag im Monat können bis maximal 86 € steuerfrei belassen werden, Überstundenarbeit an Sonn- und Feiertagen oder nachts sind bis zu 360 €, bei überwiegender Nachtarbeit bis 540 € steuerfrei.
Wie werden Überstunden abgegolten?
Was sind steuerfreie Bezüge nach § 68 Abs. 1 EStG?
Was sind steuerfreie Bezüge nach § 68 Abs. 2 EStG?