Verfallsfristen für die Geltendmachung von Überstunden sind oft im Kollektivvertrag oder Dienstvertrag geregelt – 3 Monate sind bspw. nicht ungewöhnlich. Deswegen zahlt es sich aus, offene Überstundenansprüche möglichst bald schriftlich geltend zu machen.
Lohn, Gehalt usw.
Überstunden (Grundbezug)
Wann muss mein Arbeitgeber die Überstunden abgelten?