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Lohn, Gehalt usw.
Überstunden (Grundbezug)
Muss ich Überstunden leisten, wenn mein Arbeitgeber es will?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht zu Überstunden, der Arbeitgeber kann aber unter gewissen Voraussetzungen Überstunden anordnen:
-Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden.
-Die Überstunden sind gesetzlich zulässig (es muss ein Grund für Überstunden vorliegen – Dauerüberstunden sind verboten).
-Höchstgrenzen für die Arbeitszeit dürfen nicht überschritten werden.
-Es stehen keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin entgegen.
Berücksichtigungswürdige Interessen eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin können z. B. Betreuungspflichten von Kindern oder Angehörigen sein.