Zu Vereinfachung der Bewertung gibt es eine Sachbewertungsverordnung, welche die Bewertung von bereitgestellten Garagenplätzen, privat genutzten Dienstautos usw. regelt.
Sind die Sachbezüge nicht in der Verordnung geregelt, müssen sie nach dem üblichen Endpreis des Abgabenortes bewertet werden. Das ist der Preis, den VerbraucherInnen üblicherweise aufwenden müssten, um den Sachbezug zu kaufen.
Ich nutze mein Dienstauto auch privat – was muss ich beachten?