Ja, denn Sachbezüge sind Teil des zu versteuernden Einkommens und erhöhen die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Auch privat genutzte Betriebsmittel und Ähnliches zählen als Sachbezug und müssen anteilig zur Privatnutzung berücksichtigt werden.
Wie bewerte ich meinen Sachbezug bei der Steuererklärung?
Ich nutze mein Dienstauto auch privat – was muss ich beachten?
Wie wird meine Lohnsteuer berechnet?
Wie werden meine Sozialversicherungsbeiträge berechnet?