Die Höhe des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab. Meistens ist eine Zahlung in der Höhe eines Monatslohnes vorgesehen, doch es können auch geringere Beträge vereinbart werden. Regelmäßige Überstunden und Prämien werden nur dann miteinbezogen, wenn dies im Kollektivvertrag vorgesehen oder mit dem Arbeitgeber vereinbart wird. Die Gewerkschaften setzen sich laufend dafür ein, dass das 13. und 14. Einkommen nicht gekürzt oder gestrichen wird.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld – welchen Anspruch habe ich?
Wann erhalte ich das Urlaubs- und Weihnachtsgeld?