Die wichtigsten Unterschiede:
Bezahlte Freizeit aus persönlichen Gründen: Alle können bezahlte Freizeit aus wichtigen persönlichen Gründen nehmen. Bei ArbeiterInnen gelten aber häufig alte KV-Regelungen, die das Gesetz verdrängen und oft eine Verschlechterung sind.
Krankheit und Freizeitunfälle: Beide Systeme sehen 6 Wochen Anspruch auf das volle Entgelt vor, danach 4 Wochen auf das halbe Entgelt. Bei beiden gilt auch: Je mehr Dienstjahre, desto mehr Ansprüche. Für ArbeiterInnen gelten die Ansprüche pro Arbeitsjahr, bei Angestellten gelten komplexe Zusammenrechnungsregeln. ArbeiterInnen haben auch zusätzliche Zahlungsansprüche bei Krankenständen und Arbeitsunfällen.
Vorzeitige Auflösung von Dienstverhältnissen: Hier ist die Regelung für ArbeiterInnen strenger: Mögliche Gründe für eine vorzeitige Kündigung sind vorgegeben, bei Angestellten nur beispielsweise angeführt. Auch Kündigungsfristen sind bei ArbeiterInnen und Angestellten unterschiedlich geregelt.