Grundsätzlich gilt für die Abrechnung der SV-Beiträge der Kalendermonat (einheitlich 30 Tage). Bei geringfügig Beschäftigten gilt hingegen das gesamte Kalenderjahr als Beitragszeitraum.
Wozu zahle ich die Sozialversicherungsbeiträge?
Ab welchem Einkommen muss ich Beiträge für die Sozialversicherung zahlen?
Wie werden meine Sozialversicherungsbeiträge berechnet?