Die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung ist in der Regel der in einem Kalendermonat erzielte, beitragspflichtige Arbeitsverdienst. Liegt dieser unter der Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2020: 460,66 € monatlich) zahlt man keine SV-Beiträge. Verdienst man über der Höchstbeitragsgrundlage (Wert 2020: 5.370,00 € monatlich), zahlt man für jenen Einkommensteil, der über dieser Grenze liegt, keine Sozialversicherungsbeiträge mehr.
Wozu zahle ich die Sozialversicherungsbeiträge?
Wie setzt sich mein SV-Beitrag genau zusammen?
Ab welchem Einkommen muss ich Beiträge für die Sozialversicherung zahlen?
Wonach sich die Beitragshöhen richten
BMGL (Bemessungsgrundlage)
Wie werden meine Sozialversicherungsbeiträge berechnet?