Auf das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (13. und 14. Lohn/Gehalt) besteht kein gesetzlicher Anspruch! Diese Sonderzahlungen werden von den Gewerkschaften in den Kollektivvertragsverhandlungen jährlich neu erkämpft. Höhe und Fälligkeit werden in den einzelnen Kollektivverträgen oder Arbeitsverträgen festgelegt.
Um das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch weiterhin zu sichern, ist eine starke Gewerkschaft notwendig – die Mitgliedschaft bei den Gewerkschaften trägt zu einer gefestigten Verhandlungsposition der Gewerkschaften bei und stärkt die Rechte aller ArbeitnehmerInnen.
Vorteile für Mitglieder des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB)
Wie wird das Urlaubs- und Weihnachtsgeld berechnet?
Wann erhalte ich das Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Muss ich auf Sonderzahlungen auch Lohnsteuer zahlen?
Sind Sonderzahlungen auch SV-beitragspflichtig?