Wenn Sie Alleinerzieher/in oder Alleinverdiener/in mit mindestens einem Kind sind, können Sie auch den Alleinerzieher/innen- bzw. Alleinverdiener/innen-Absetzbetrag beanspruchen. Der Absetzbetrag beträgt mit einem Kind 494 Euro pro Jahr.
Alleinerzieherin oder Alleinerzieher ist, wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt und für mindestens sieben Monate Anspruch auf Familienbeihilfe für mindestens ein Kind hat.
Alleinverdienerin oder Alleinverdiener ist,
- wer selbst oder wessen (Ehe-)Partnerin oder (Ehe)Partner für mindestens sieben Monate Anspruch auf Familienbeihilfe für ein oder mehrere Kinder hat und
- wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt. Die (Ehe-)Partnerin/der (Ehe-)Partner muss grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig sein und die (Ehe-)Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben und
- wer eine/einen Ehepartner/in, eingetragene/n Partner/in oder Lebensgefährtin/Lebensgefährten hat, deren / dessen Einkünfte den Betrag von 6.000 Euro nicht überschreiten.
Wird für ein oder mehrere Kind/er für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen, gilt ein gestaffelter Kinderzuschlag:
Alleinverdiener/innen/ Kinderzuschlag pro Absetzbetrag inkl.
Alleinerzieher/innen Kind Kinderzuschlag
mit
1 Kind 130 Euro 494 Euro
(1. Kind)
2 Kindern 130 Euro 669 Euro
(1. Kind)
+ 175 Euro
(2. Kind)
3 Kindern 130 Euro 889 Euro
(1. Kind)
+ 175 Euro
(2. Kind)
+ 220 Euro
(3. Kind*)
*Der Betrag von 220 Euro gilt auch für jedes weitere Kind.
Haben Sie geringe Einkünfte und Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, ist die Auszahlung dieser Beträge möglich.
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht immer nur einer Person zu. Erfüllen Partnerin und Partner (z. B. Studentenpaar mit Kind) die Voraussetzungen, steht er der Partnerin oder dem Partner mit den höheren Einkünften zu. Haben die Partner keine oder gleich hohe Einkünfte, steht der Absetzbetrag der Frau zu, außer der Mann führt überwiegend den Haushalt.
Wann bin ich AlleinverdienerIn?
Wie hoch ist der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)?
Welche Bemessungsgrundlage gilt für den AVAB?
Wann bin ich AlleinerzieherIn?
Wie hoch ist der Familein Bonus Plus?
Verliere ich den Familien Bonus Plus, wenn mein Partner / meine Partnerin zu mir zieht?
Ich bin geschieden, lebe aber noch in einer Wohnung mit meinem ehemaligen Partner / meiner ehemaligen Partnerin – bekomme ich trotzdem den Familien Bonus Plus?