Nach § 68 Abs. 2 EStG (Einkommenssteuergesetz) sind die ersten 10 Überstundenzuschläge mit maximal 50 % im Monat bis 86 € steuerfrei belassen.
Was die Steuer niedriger macht
Steuerfreier Betrag 68/2
Was sind steuerfreie Bezüge nach § 68 Abs. 2 EStG?