Wenn Sie Alleinerzieher/in oder Alleinverdiener/in mit mindestens einem Kind sind, können Sie auch den Alleinerzieher/innen- bzw. Alleinverdiener/innen-Absetzbetrag beanspruchen. Der Absetzbetrag beträgt mit einem Kind 494 Euro pro Jahr.
Wird für ein oder mehrere Kind/er für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen, gilt ein gestaffelter Kinderzuschlag:
Alleinverdiener/innen/ |
Kinderzuschlag pro Kind |
Absetzbetrag inkl. Kinderzuschlag |
1 Kind |
130 Euro |
494 Euro |
2 Kindern |
130 Euro + 175 Euro |
669 Euro |
3 Kindern |
130 Euro (1. Kind) + 175 Euro + 220 Euro |
889 Euro |
* Der Betrag von 220 Euro gilt auch für jedes weitere Kind.
Haben Sie geringe Einkünfte und Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieher/innen-Absetzbetrag, ist die Auszahlung dieser Beträge möglich.
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