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Was die Steuer niedriger macht
Familien Bonus Plus
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)

Wenn Sie Alleinerzieher/in oder Alleinverdiener/in mit mindestens einem Kind sind, können Sie auch den Alleinerzieher/innen- bzw. Alleinverdiener/innen-Absetzbetrag beanspruchen. Der Absetzbetrag beträgt mit einem Kind 494 Euro pro Jahr.

Wird für ein oder mehrere Kind/er für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen, gilt ein gestaffelter Kinderzuschlag:

Alleinverdiener/innen/
Alleinerzieher/innen mit

Kinderzuschlag pro Kind

Absetzbetrag inkl. Kinderzuschlag

1 Kind

130 Euro
(1. Kind)

494 Euro

2 Kindern

130 Euro
(1. Kind)

+ 175 Euro
(2. Kind)

669 Euro

3 Kindern

130 Euro

(1. Kind)

+ 175 Euro
(2. Kind)

+ 220 Euro
(3.
Kind*)

889 Euro

* Der Betrag von 220 Euro gilt auch für jedes weitere Kind.

Haben Sie geringe Einkünfte und Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieher/innen-Absetzbetrag, ist die Auszahlung dieser Beträge möglich.

Wann bin ich AlleinerzieherIn?
Verliere ich den Familien Bonus Plus, wenn mein/e PartnerIn zu mir zieht?
Ich bin geschieden, lebe aber noch in einer Wohnung mit meinem/meiner ehemaligen PartnerIn – bekomme ich trotzdem den Familien Bonus Plus?