Die Einkommensgrenze für den AVAB wird folgendermaßen berechnet:
Alle steuerpflichtigen Bruttoeinkünfte (inkl. Abfertigungen, Pensionsabfindungen und sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
-SV-Beiträge
-Gewerkschaftsbeitrag (und ähnliche Beiträge für Interessenvertretungen)
-Pendlerpauschale
-Sonstige Werbungskosten
-Steuerfreie Zuschläge und Zulagen (z. B. Feiertagszuschläge, Erschwerniszulage)
= Einkommensgrenze für AVAB
Wann bin ich AlleinverdienerIn?
Wie hoch ist der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)?