Die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale sind folgende:
kleines Pendlerpauschale = mind. 20 km Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, die Nutzung von Massenverkehrsmitteln ist zumutbar
großes Pendlerpauschale = mind. 2 km Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, die Nutzung von Massenverkehrsmitteln ist nicht zumutbar
Arbeitsstätte, die Nutzung von Massenverkehrsmitteln ist nicht zumutbar
Unzumutbarkeit der Nutzung Massenverkehrsmittel besteht dann, wenn einer der folgenden Punkte vorliegt:
-tatsächliche Unmöglichkeit (z. B. das kein Massenverkehrsmittel vorhanden ist),
-eine Behinderung, welche die Nutzung unmöglich macht
oder
-lange Anfahrtszeiten (mind. 120 Minuten gelten als stets unzumutbar, zwischen 60 und 120 Minuten gilt eine gesonderte Regelung)
Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln - www.bmf.gv.at
Was sind die Voraussetzungen für Pendlerförderung?
Wie hoch ist das kleine und große Pendlerpauschale und der Pendlereuro?
Wie kann ich Pendlerpauschale und Pendlereuro beanspruchen?