Überschlagsweise kann das Jahressechstel in der Höhe von 2 Monatseinkommen angesetzt werden. Für eine genauere Berechnung – z. B. für das unterjährige Jahressechstel – gibt es folgende Formel:
Alle Bezüge/Anzahl der bisherigen Monate = durchschnittlicher Monatsbezug
durchschnittlicher Monatsbezug x 12 = fiktiver Jahresbezug
Fiktiver Jahresbezug / 6 = Jahressechstel
Was sind Sonderzahlungen?
Muss ich auf Sonderzahlungen auch Lohnsteuer zahlen?
Was ist das Jahressechstel?