Der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt 1 % der SV-Bemessungsgrundlage und wird je zur Hälfte von DienstnehmerIn und Dienstgeber getragen. Der Beitrag wird für den geförderten Wohnbau eingesetzt.
Wie setzt sich mein SV-Beitrag genau zusammen?
Wozu zahle ich die Sozialversicherungsbeiträge?
Wer ist vom Wohnbauförderungsbeitrag befreit?