Durch das Insolvenzentgelt-Gesetz (IESG) und den Insolvenzentgelt-Fonds werden ArbeitnehmerInnen staatlich abgesichert und sind nicht von einer Insolvenzquote abhängig.
Bis zu einem monatlichen Bruttobetrag von 10.740 € (Stand 2020) werden Löhne bzw. Gehälter, Überstunden, Sonderzahlungen und weitere Ansprüche wie Kündigungsentschädigungen und Urlaubsersatzleistungen auch im Insolvenzfall weiterhin ausbezahlt.
Welche Ansprüche sind durch das Insolvenzentgelt-Gesetz geregelt?
Wie stelle ich einen Antrag auf Insolvenzentgelt?