Folgende Leistungen werden durch die gesetzliche Unfallversicherung erbracht:
-Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und Erste Hilfe
-Behandlung und Rehabilitation
-Entschädigungen, Renten, Entgeltfortzahlungen.
Wie wird ein Arbeitsunfall definiert?
Werden Kindergartenkinder, SchülerInnen, Studierende und andere bei der gesetzlichen Unfallversicherung berücksichtigt?