Bei Erwerbstätigen handelt es sich um einen Arbeitsunfall, wenn z. B. der Unfall am Arbeitsplatz passierte oder durch eine Arbeitstätigkeit ausgelöst wurde.
Auch Unfälle am Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte, zum Mittagessen, bei Schulungsmaßnahmen, am Weg zur Kinderbetreuungseinrichtung u. v. m. können als Arbeitsunfall eingestuft werden.
Wenden Sie sich bei einem Unfall, der mit dem Arbeitsplatz in Verbindung gebracht werden kann, an Ihre Gewerkschaft – Mitglieder erhalten kostenlose Beratung und Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten!
Werden Kindergartenkinder, SchülerInnen, Studierende und andere bei der gesetzlichen Unfallversicherung berücksichtigt?
Welche Leistungen werden durch die gesetzliche Unfallversicherung erbracht?