Die ALV wird von Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen zu gleichen Teilen finanziert – der Anteil an der SV-Bemessungsgrundlage beträgt 3 %, bei geringen Einkommen kann der Prozentsatz niedriger sein.
Die Arbeitslosenversicherung ist am Lohnzettel meist unter dem Sozialversicherungsbeitrag zusammengefasst und wird in diesem Fall nicht einzeln angeführt.
Wieso zahle ich die Arbeitslosenversicherung (ALV)?
Wie setzt sich mein SV-Beitrag genau zusammen?