Die Zahlungen der verpflichtenden Pensionsversicherung sind Teil des Sozialversicherungsbeitrags und machen 10,25 % der SV-Beitragsgrundlage aus. Der SV-Beitrag muss grundsätzlich gezahlt werden, wenn ein Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.
Ab welchem Einkommen muss ich Beiträge für die Sozialversicherung zahlen?
Wie werden meine Sozialversicherungsbeiträge berechnet?
Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf meine Pension aus?