Nein, im Falle der Arbeitslosigkeit ist man trotzdem über das AMS krankenversichert. Auch bei mitversicherten Angehörigen bleibt der Versicherungsschutz weiterhin bestehen.
Wie viel zahle ich für die Arbeitslosenversicherung (ALV) ein?
Wieso zahle ich die Arbeitslosenversicherung (ALV)?