Überschreitet das Einkommen nicht die Geringfügigkeitsgrenze von 446,81 € (Wert 2019) im Monat, dann besteht die Möglichkeit zu einer Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung. Der monatliche Beitrag ist hier 60,09 € (Stand 2017).
Ab welchem Einkommen muss ich Beiträge für die Sozialversicherung zahlen?