Wenn das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2021: 475,86 € monatlich) übersteigt, müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Der Sozialversicherungsbeitrag wird auf Basis des gesamten Entgelts bis zur Höchstbeitragsgrundlage (Wert 2021: 5.550 € monatlich) berechnet.
Die Lohnsteuer hingegen bezieht sich auf jenen Teil, der die Grenze von jährlich 11.000 € überschreitet.
Wozu zahle ich die Sozialversicherungsbeiträge?
Wie werden meine Sozialversicherungsbeiträge berechnet?
Sind Sonderzahlungen auch SV-beitragspflichtig?