Ja, auch auf Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sind SV-Beiträge zu zahlen. Der gesamte Betrag verringert sich bei Sonderzahlungen aber um etwa 1 %, da die AK-Umlage und die Wohnbauförderung wegfallen.
Was sind Sonderzahlungen?
Muss ich auf Sonderzahlungen auch Lohnsteuer zahlen?
Wer muss die AK-Umlage zahlen?
Was ist der Wohnbauförderungsbeitrag (WFB)?