Ja, auch auf Sonderzahlungen müssen Steuern gezahlt werden, aber es gelten einige steuerliche Vergünstigungen für diese Bezüge. Die ersten 620 € sind steuerfrei, danach gilt ein begünstigter Steuersatz von 6 %. In voller Höhe besteuert werden Sonderzahlungen, wenn sie das Jahressechstel (ca. 2 Monatseinkünfte) übersteigen.
Was sind Sonderzahlungen?
Was ist das Jahressechstel?
Wie hoch ist mein Jahressechstel?
Sind Sonderzahlung auch SV-beitragspflichtig?