Die Umlage darf höchstens 0,5 % des Bruttoeinkommens (oder einer anderen vereinbarten Bemessungsgrundlage) betragen – dieser Prozentsatz muss für alle gleich sein. Auch ein fixer Betrag ist möglich, dieser darf jedoch nicht höher als 0,5 % der Bruttoeinkommen einzelner ArbeitnehmerInnen sein.
Lehrlinge, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte können von der Betriebsratsumlage befreit werden.
Warum zahle ich Betriebsratsumlage?
Was wird von meinem Lohn/Gehalt alles abgezogen?