Die AK-Umlage beträgt 0,5 % der SV-Bemessungsgrundlage und wird gemeinsam mit dem SV-Beitrag abgezogen. Die Umlage wird bspw. für Rechtsschutz, Beratungsleistungen und die Verwaltung der AK eingesetzt.
Wer muss die AK-Umlage zahlen?
Wie setzt sich mein SV-Beitrag genau zusammen?