Der Gewerkschaftsbeitrag beträgt grundsätzlich 1 % des Bruttogehalts und wird auf regelmäßige monatliche Bezüge wie dem Lohn oder der Lehrlingsentschädigung, Gefahr- oder Erschwerniszulagen, Prämien usw. eingehoben.
Nicht beitragspflichtig sind Bezüge aus Überstunden (auch Pauschalen), das Weihnachts- und Urlaubsgeld und viele weitere unregelmäßige Zulagen.