Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen können bis zu einem Betrag von 360 € steuerfrei sein. Voraussetzung dafür ist, dass die Zulage bspw. im Kollektivvertrag, in einer Betriebsvereinbarung festgelegt oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung von SEG-Zulagen können Sie sich an Ihren Betriebsrat oder die Gewerkschaft wenden.
Wann bekomme ich eine Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulage?
Was sind steuerfreie Bezüge nach § 68 Abs. 1 EStG?