Wenn eine Arbeit regelmäßig mit Verschmutzung (z. B. Arbeiten in Werkstätten, auch „schweißtreibende“ Arbeiten) einhergeht, besonders schwer (z. B. schweres Tragen oder auch Schichtarbeit) oder gefährlich (z. B. Gerüstarbeiten) ist, dann stehen ArbeitnehmerInnen entsprechende Zulagen zu. Oft werden solche Zulagen in den Kollektivverträgen geregelt.
Wie werden die Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen versteuert?
Welche Arten von Bezügen gibt es?
Wie kommt mein Bruttolohn/-gehalt zustande?